Kameraüberwachung im Hauseingang unzulässig
anfy
Gern greift man heutzutage ja präventiv zur Kameraüberwachung. Das ist auch bei Hausbesitzern angekommen, die auf diesem Wege gern Vandalismus vorbeugen möchten. Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg hat nun entschieden, das sich die Mieter das nicht bieten lassen müssen. Selbst eine Kameraattrappe darf nicht angebracht werden, wenn sich die Mieter dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten gestört fühlen. Ein sinnvolles Urteil, wie ich finde, denn mit solchen Kameras, bei denen der Mieter nicht prüfen kann ob das Videomaterial vielleicht ausgewertet wird, lassen sich leicht Bewegungsprofile anfertigen.
Einen solchen permanenten Überwachungsdruck müsse der Mieter keinesfalls dulden.
via www.ra-sawal.de
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